Glossar: Begriffe im Outplacement
Unserer Liste der Begriffe und Erklärungen von Ausdrücken und Fachbegriffen aus dem Umfeld von Outplacement und Karriere-Coaching wird unregelmässig ergänzt und erweitert. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen hierfür entgegen.
Abfindung
Die Abfindung ist eine Zahlung, die Arbeitnehmer:innen für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen soll.
Abfindungsoptimierung
Grundsätzlich sind Abfindungszahlungen steuerpflichtig. Die Abfindungsoptimierung dient der Steuerlastreduzierung von Abfindungen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten die Steuerlast durch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu reduzieren.
Abwicklungsvertrag
Der Abwicklungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in, mit welchem die Folgen und Modalitäten einer Kündigung einvernehmlich geregelt werden, ähnliche dem Aufhebungsvertrag. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag beendet der Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht selbst. Hierzu wird eine separate Kündigung bzw. Arbeitsvertragsbeendigung vorgeschaltet.
Altersteilzeit
Altersteilzeit ist ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor der Rente. Dabei wird die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.
Änderungskündigung
Als Änderungskündigung wird die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bezeichnet, mit dem gleichzeitigen Angebot der kündigenden Vertragspartei, das Arbeitsverhältnis ohne zeitliche Unterbrechung zu veränderten Bedingungen einvernehmlich fortzuführen.
Arbeits-/Jobmärkte: Offen und verdeckt
Bei der Stellensuche wird zwischen dem offenen und dem verdeckten (oft auch teilverdeckt oder grauen) Arbeitsmarkt unterschieden. Verdeckte Stellen werden nicht öffentliche ausgeschrieben, wie z.B. über Jobportale, soziale Medien, Webseiten oder Printmedien. Besetzungen durch Headhunter:innen, Weiterempfehlung, Networking, Vermittlung durch Mitarbeiter:innen oder durch Initiativ- bzw. Direktbewerbungen werden dem verdeckten Arbeitsmarkt zugeschrieben. Schätzungen zufolge werden hier bis zu 70 Prozent aller höher qualifizierten Stellen besetzt.
Assessment Center
Ein psychologisches Testverfahren bei der Personalauswahl, bei dem die Eignung für eine Position festgestellt werden soll.
Aufhebungsvereinbarung
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:in, um das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne Beachtung von Fristen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Oftmals werden Abfindungszahlungen als Kompensation vereinbart, ein Recht hierauf besteht jedoch nicht. Zudem können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld seitens des Jobcenters anfallen.
Auflösungsvertrag
Doppelte Freiwilligkeit
Die doppelte Freiwilligkeit bezeichnet die Trennung eines Arbeitsverhältnisses im Einvernehmen. Der/ die Arbeitgeber:in kann den Aufhebungsvertrag anbieten, der/die Arbeitnehmer:in kann diesen annehmen. Oft unterbreitet der/die Arbeitgeber:in ein Abfindungsangebot mit einem finanziellen Anreiz und /oder einer NewPlacement- /Outplacement-Beratung zum Aufhebungsvertrag.
e-Placement
Form der Outplacement-Beratung, bei der die Beratung ausschließlich digital stattfindet. Die Beratung erfolgt über Telefon, Videocall, E-mail und Webinare.
Eignungsdiagnostische Tests
Eignungsdiagnostische Tests bezeichnen Verfahren zur Messung von Kompetenzen und Verhaltenstendenzen mit Bezug zu Bildung sowie beruflichen Tätigkeiten. Sie wird vermehrt bei der Auswahl zur optimalen Stellenbesetzung angewandt.
Einzeloutplacement
Als Einzeloutplacement bezeichnet man die individuell auf eine Person zugeschnittene Outplacement-Beratung einer einzelnen Person. Die Beratung erfolgt in Einzelsitzungen, in denen Berater:in und Coachee eine persönliche Karrierestrategie entwerfen und umsetzen.
Elevator Pitch/Kurzvorstellung
Elevator Pitch (Elevator Speech) bezeichnet eine Methode, mit der Sie eine Idee oder sich selbst innerhalb kürzester Zeit überzeugend präsentieren können. Der Hintergrund des Namens rührt daher, dass Sie in der Lage sein sollten, eine Person, die Sie im Lift treffen, während der gemeinsamen Fahrt für Ihre Idee oder sich zu gewinnen.
Freistellung
Die Freistellung entbindet Arbeitnehmer:innen von der Pflicht, seine/Ihre Arbeitsleistung zu erbringen und erfolgt durch die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages. Die Entbindung kann dauerhaft oder aber auch nur zeitweise Gültigkeit haben.
Freiwilligenprogramm
Ein Freiwilligenprogramm dient einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zuge eines sozialverträglichen Personalabbaus. Inhalte sind in der Regel Aufhebungsverträge mit finanziell attraktiven Abfindungsangeboten sowie Vorruhestands- bzw. Altersteilzeitlösungen.
Grauer/verdeckter Arbeitsmarkt
Der Begriff „grauer Arbeitsmarkt“ oder auch „verdeckter Stellenmarkt“ bezeichnet die verfügbaren Arbeitsplätze, die nicht öffentlich zugänglich sind bzw. öffentlich ausgeschrieben werden. Sie erscheinen also nicht in Medien wie Stellenbörsen, Tageszeitungen usw. Der graue Stellenmarkt ist besonders bei Führungskräften relevant. Hier umfasst er ca. 60-80% der Stellen.
Gruppen Outplacement
Im Gegensatz zum Einzeloutplacement werden beim Gruppenoutplacement mehrere Personen zusammen beraten und gecoacht. Die Beratung erfolgt in der Regel in Form von Workshops und Seminaren und bereitet die Teilnehmer:innen auf den anstehende Bewerbungsprozess vor.
Karriereberatung
Karriereberatung bezeichnet die professionelle Unterstützung in beruflichen Veränderungssituationen. Neben der Beratung in Bezug auf den Arbeitsmarkt, spielen Coaching und Training eine essenzielle Rolle. Situationen sind u.a. Jobsuche wegen einer Kündigung, Weiterentwicklung im Job oder Neuorientierung am Arbeitsmarkt. Befähigung und Weiterentwicklung der/des Kandidat:in stehen dabei im Vordergrund.
Kündigung: Betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt
Mit einer ordentlichen Kündigung beenden Arbeitgeber:innen oder Arbeitnehmer:innen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer:innen brauchen keine Begründung für ihre Eigenkündigung, bei Arbeitgeber:innen gilt die Kündigung nur mit einem zulässigen Kündigungsgrund. Diese Gründe sind nach dem Kündigungsschutzgesetzt (KSchG):
– Die betriebsbedingte Kündigung: Umstrukturierungen, Stellenabbau, Auslagerung oder Einstellung der Produktion rechtfertigen die betriebsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters.
– Die verhaltensbedingte Kündigung: Für Verletzungen der Arbeitspflicht wie z. B. unentschuldigtes Fehlen, Diebstahl, Mobbing oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz kann der/die Arbeitnehmer:in eine Abmahnung erhalten. Ändert sich das Verhalten nicht, erfolgt eine verhaltensbedingte Kündigung.
– Die personenbedingte Kündigung: Ein Berufs- und Beschäftigungsverbot, schwache Arbeitsleistung oder Suchtverhalten kann zur personenbedingten Kündigung führen, wenn ein/eine Mitarbeiter:in dadurch seine/ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Zuvor ist keine Abmahnung erforderlich.
New Placement
Bezeichnet dieselbe Dienstleistung wie Outplacement. Allerdings wird der Blick bewusst nach vorne auf das “New” gelegt, statt auf den Blick zurück auf das “Out”.
Outplacement
Outplacement ist eine professionelle und bezahlte Dienstleistung zur beruflichen Neuorientierung für ausscheidende Mitarbeiter:innen, die vom Unternehmen finanziert wird. Outplacement hat seinen Ursprung in den USA und etabliert sich immer weiter in Europa.
Outplacement Berater:in
Outplacement Berater:in ist eine Person, die von Kündigung betroffene Mitarbeiter:innen dahingehend berät und coacht, dass sie vorbereitet und schnell wieder in eine neue und passende Position finden.
Personal-/ Employee Brand
Bezeichnet die Kennzeichnung einer Person als Marke. Über die eigene Präsentation und Vermarktung (oft in Social Media Kanälen) wird die eigene Person zur Personal Brand entwickelt. Erfolgen kann dies durch entsprechenden Auftritt in Social Media Kanälen, über Beiträge, Auftritte und Netzwerken.
Personalberater:in / Headhunter:in
Headhunter:innen sind Personalberater:innen, welche eine gezielte, von einem Unternehmen finanzierte, Personalsuche ausführen. Über die Direktansprache identifizieren Headhunter:innen potentielle Kandidat:innen für ein definiertes Ziel-Profil und vermitteln diese an das beauftragende Unternehmen.
Personalfreisetzung
Personalfreisetzung umfasst alle Aktivitäten, die auf die Vermeidung bzw. den Abbau von Überkapazitäten an Führungskräften bzw. Mitarbeitern abzielen. Neben betriebsbedingten Kündigungen kommen innerbetriebliche Versetzung, Maßnahmen der Personalentwicklung (Weiterbildung, Umschulung) sowie Verkürzung der Arbeitszeiten (Urlaubsplanung, Kurzarbeit) in Frage.
Perspektivenberatung
Inhalt der Perspektivenberatung ist strategische Ausrichtung des Karrierewegs. Hierzu zählen die Reflexion der aktuellen Situation, die Standortbestimmung, die Definition des Karriereziels sowie die Erarbeitung von Maßnahmen und Zielen für den Weg dorthin.
Sozialauswahl
Die Sozialauswahl ist ein Auswahlverfahren bei betriebsbedingter Kündigung, welche angewandt wird, sobald mehr als ein/e Arbeitnehmer:in betroffen sein könnte. Die soziale Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers muss nach den vier Kriterien Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Behinderung berücksichtigt werden, welche vom Arbeitgeber individuell gewichtet werden. Die Sozialauswahl muss sich auf den gesamten Betrieb beziehen, nicht nur auf einzelne Abteilungen oder Teams.
Steuerliche Behandlung von Outplacement
Outplacement sind seit dem Jahressteuergesetz 2020 (v. 21.12.2020, BGBl 2020 I S. 3096) steuerfrei. Der Gesetzgeber stellte klar, dass Beratungsleistungen des Arbeitgebers – oder auf seine Veranlassung von einem Dritten – Leistungen zur beruflichen Neuorientierung für ausscheidende Arbeitnehmer sind und damit nicht steuerpflichtig.
Transferagentur
Bei der Transferagentur handelt es sich um eine Transferleistung, also eine Maßnahme zur Arbeitsförderung. Maßnahmen können sein: Profiling (Qualifikationsbedarfsermittlung), Bewerbungsseminare, Outplacement-/ NewPlacement-Beratungen. Unternehmen setzen Transferagenturen ein, um von Arbeitsplatzverlust bedrohte Mitarbeiter:innen noch während ihrer Anstellung die Chance auf eine berufliche Neuorientierung zu bieten. Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie von zertifizierten Transferagenturen durchgeführt werden.
Transfergesellschaft
Transfergesellschaften verfolgen den Zweck, von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Betriebes im Rahmen einer bis zu zwölfmonatigen Beschäftigung innerhalb der Transfergesellschaft in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Der Wechsel in die Transfergesellschaft ist für die Beschäftigten freiwillig. Transfergesellschaften werden über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert. Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, welches in § 111 SGB III definiert ist.
Trennungs-/ Kündigungsgespräch
Das Trennungs- bzw. Kündigungsgespräch bezeichnet das Zusammenkommen zwischen Arbeitnehmer:innen und Vertreter des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin zwecks Kommunikation der Kündigung. Dies kann von beiden Seiten initiiert werden.
Trennungsstory
Eine kurze, prägnante und neutral vorgetragene Begründung der Trennung.
Vorruhestand
Bei einem Vorruhestand handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Hier wird der Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung einer sogenannten Vorruhestandsregelung beendet. Der/ die Arbeitgeber:in verpflichtet sich zeitgleich, dem/ der Mitarbeiter:in bis zur Auszahlung der gesetzlichen Rente ein Vorruhestandsgeld zu zahlen.
Workforce Transformation
Workforce Transformation beschreibt einen umfassenden Ansatz für Unternehmen und Organisationen, um auf den aktuellen Veränderungsdruck zu reagieren, der durch die gesellschaftlichen Veränderungen und die Digitalisierung entstehen. Workforce Transformation kann dabei sowohl Personalaufbau, -abbau oder -umbau sowie eine Kombination aus diesen drei Elementen enthalten.